51 €-Klage? Was ist das?
03.12.2010: Studierende der BTU Cottbus und aus ganz Brandenburg klagen gegen die Rückmeldegebühr. Du solltest nur unter Vorbehalt zahlen.
51 € Rückmeldegebühr - Was ist das?
Jedes Semester müssen die Studierenden der BTU Cottbus bei der Rückmeldung ihren Semesterbeitrag zahlen.
In den derzeit ca. 220 Euro sind unter anderem die Kosten für das Semesterticket (ca. 100 €) sowie Sozialgebühren für das Studentenwerk (50 €) und den StuRa (14 €) enthalten. Soweit sind die Kosten nachzuvollziehen, da ihr in Form des Semestertickets eine direkte Gegenleistung bekommt bzw. weil die Beiträge helfen, Mensen, Wohnheime und studentische Projekte zu fördern.
Die Rückmelde- oder auch Verwaltungsgebühr hingegen in Höhe von 51 € ist jedoch fragwürdig und eventuell rechtswidrig.
Seit 2001 müssen alle brandenburgischen Hochschulen per Gesetz diese Rückmeldegebühr von den Studierenden einziehen, um damit den Verwaltungsaufwand zu decken, der mit dem Akt der Rückmeldung einhergeht.
Parallel mit der Einführung der Gebühr im Jahr 2001 haben 100 Studierende aus dem Land Brandenburg, darunter 20 Studierende der BTU an den Verwaltungsgerichten Brandenburg, Potsdam und Frankfurt(Oder) Klage gegen die Rückmeldegebühr eingereicht, da ihrer Meinung nach dei Rückmeldegebühren verdeckte Studiengebühren darstellen, die jedoch im Land Brandenburg gesetzlich nicht erlaubt sind.
Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat daraufhin den Fall eines Potsdamer Studiedenten als Musterklage behandelt. Die Hochschulen des Landes wurden dazu aufgefordert, eine Auflistung ihrer Kosten bei der Immatrikulation an das Verwaltungsgericht zu schicken. Dabei kam heraus, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand nur bei etwa 20,30 € liegt.
Es ist daher offensichtlich, dass durch diese Gelder andere Löcher im Haushalt gestopft werden. Immatrikulation und Rückmeldung sind elementare Bestandteile des Studiums, die nicht zur Bezahlung ausgegliedert werden können. Sie sind notwendig zur Aufnahme des Studiums. Somit ist es nicht Aufgabe der Studierenen, diese Verwaltungsabläufe - genauso wenig, wie alle anderen Verwaltungsabläufe im Zusammenhang mit dem Studium - zu finanzieren.
Das Verwaltungsgericht Potsdam kam daraufhin zur Einschätzung, dass diese Praxis verfassungsrechtlich bedenklich ist, wies die Klage im Juni 2007 jedoch in erster Instanz ab und lies gleichzeitig die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Dieses prüft nun in zweiter Instanz, ob die Gebühr verfassungswidrig ist.
Wie stehen die Chancen?
Vor Gericht ist entscheidend, wann ein "grobes (und somit verfassungswidriges) Missverhältnis" zwischen Gebühr und tatsächlichen Kosten vorliegt.
Ein Verhältnis von 3:1 ist verfassungswidrig. Ein Verhältnis von 2:1 nicht. Wir haben laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam ein Verhältnis von 2,5:1. Ob das für die Gerichte reicht, um ein "grobes Missverhältnis" festzustellen, wird das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden haben.
Ähnliche Klagen gibt es auch in anderen Bundesländern, jedoch bisher wenig Urteile. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die in Baden-Würtemberg erhobenen Rückmeldegebühren rechtswidrig, da sin in einem groben Missverhältnis zwischen Gebührenhöhe und dem im Gesetz vorgeschobenen Zweck, nämlich der Abdeckung der Rückmeldekosten, stehen. Die Studierendenräte und AStem der brandenburgischen Hochschulen untersützen die klagenden Studierenden, denn bei einem positiven Ausgang zugunsten der Studierenden muss das Land die zuviel eingenommenen Gebühren wieder zurückzahlen.
Es ist wichtig, klar zu machen, dass ihr nur unter Vorbehalt bezahlt!
Um Anspruch auf die Rückzahlung der zu unrecht erhobenen Gebühren zu haben, ist es wichtig, die Gebühren unter Vorbehalt zu zahlen. Dies könnt ihr tun, indem ihr auf einem Überweisungsträger den Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" hinzufügt oder ihr füllt einen Vordruck aus, wie wir ihn als pdf-Vorlage auf unserer Homepage anbieten.
Über den weiteren Verlauf diesr unendlichen Geschichte halten wir euch auf dem Laufenden. Falls ihr weitere Fragen habt, schreibt uns eine Email an: office@stura-cottbus.de