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Erstattung der Semestergebühren

20.01.2012: Semesterticket / Studentenwerksbeitrag / Beitrag zur Studierendenschaft
Hier findet ihr Informationen zur Erstattung eurer gezahlten Beiträge, wenn ihr eure Immatrikulation wieder zurückgezogen habt oder wenn ihr aus anderen Gründen Anspruch auf Erstattung verschiedener Beiträge habt.

Im Sommersemester 2012 beträgt die Semestergebühr 223,60 €.

Darin sind folgende Beiträge enthalten:
Beitrag zur Studierendenschaft - 14 €
Beitrag zum Semesterticket (Studierendenschaft) - 107,60 €
Beitrag zum Studentenwerk Frankfurt/Oder - 50 €
Beitrag zum Sozialfonds (Studierendenschaft) - 1 €
Immatrikulations- und Rückmeldegebühren (BTU Cottbus) - 51 €

Die Beiträge zahlt ihr in einer Summe mit eurer Rückmeldung oder Immatrikulation an die BTU Cottbus, die diese dann in der jeweiligen Höhe an die Studierendenschaft und das Studentenwerk Frankfurt/Oder weiterleitet.

Daher kann euch die BTU Cottbus den Beitrag auch nicht in einer Summe zurück überweisen.
Der Beitrag zum Sozialfonds (1 €) und die Immatrikulations- und Rückmeldegebühren (51 €) werden nicht erstattet. Die Regelungen dazu findet ihr in der Beitragsordnung der Studierendenschaft sowie im Brandenburgischen Hochschulgesetz.


Das Antragsformular für die Erstattung des Beitrages zur Studierendenschaft findet ihr hier.
Dieses Formular füllt ihr bitte aus und sendet es an den
Studierendenrat der BTU Cottbus
Hubertstraße 15
03044 Cottbus.

Das Formular für die Erstattung des Semesterticketbeitrages findet ihr hier.
Dieses Formular füllt ihr bitte aus und sendet es mit einem Nachweis eures Befreiungsgrundes an den
Studierendenrat der BTU Cottbus
Hubertstraße 15
03044 Cottbus.


Auf den Seiten des Studentenwerkes Frankfurt/Oder findet ihr das Formular für die Erstattung des Beitrages zum Studentenwerk.
Bitte füllt dieses Formular ebenfalls aus und sendet es mit einem Nachweis eures Befreiungsgrundes an das
Studentenwerk Frankfurt/Oder
Paul-Feldner-Straße 8
15230 Frankfurt/Oder.

Gründe für die Beitragserstattung können sein:
- Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation
- Beurlaubung
- Auslandsemester
- Praxissemester außerhalb von Berlin und Brandenburg - nur Semesterticket
- Immatrikulation in einem berufsbegleitenden Studiengang - nur Semesterticket
- Besitz eines Firmentickets für das VBB-Gesamtnetz - nur Semesterticket
- Erkrankungen oder Behinderungen - Semesterticket
Bitte informiert euch in den jeweiligen Anträgen, welche Erstattungen für euch möglich sind.
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