Antrag auf Nichtanrechnung von Fachsemestern
Wenn Ihr euch in der studentischen Selbstverwaltung (StuRa, StuPa, Fachschaften, Senat, Senatskommissionen) oder in studentischen Vereinen engagiert, habt ihr die Möglichkeit, euch mit diesem Antrag eine beschränkte Zahl von Fachsemestern nicht anrechnen zu lassen.
Dafür müsst ihr euch eure Amtszeit von dem jeweiligen Gremium bestätigen lassen und den ausgefüllten Antrag bei eurer zuständigen Bearbeiterin im Studierendensekretariat einreichen.
Wir raten euch ab, euch die beantragten Fachsemester als Urlaubssemester anrechnen zu lassen, wenn ihr noch Kindergeld bezieht. In diesem Fall kann es sein, dass die Kindergeldkasse das Kindergeld für diesen Zeitraum zurückfordert.