Antrag auf Elterngeld
Um junge Eltern an der Universität ein wenig zu unterstützen, zahlt der Studierendenrat ein Begrüßungsgeld von 100 € für jedes Neugeborene eines eingeschriebenen Studierenden der BTU Cottbus.
1) Antragsberechtigt sind Eltern von Neugeborenen, bei denen mindestestens ein Elternteil ordnungsgemäß an der BTU Cottbus immatrikuliert ist.
2) Das Alter des Kindes darf zur Antragsstellung ein Jahr nicht überschreiten.
3) Die Förderungshöhe beträgt 100,00 € pro Kind, welche in Form eines Begrüßungsgeldes an das Antragstellende Elternteil ausgezahlt wird.
4) Der Nachweis muss in Form einer Geburtsurkunde und einer Studienbescheinigung erfolgen.
5) Sind die Projektmittel erschöpft besteht kein Anspruch auf die Förderung.