Antrag auf Projektförderung
Antrag auf Projektförderung gemäß § 3,4,5 und § 7 Projektordnung der Studierendenschaft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus in der Fassung vom 29.06.2010
AUSZUG AUS DER PROJEKTORDNUNG:
§ 3 Antragstellung für Projekte studentischer Initiativen und Vereine
1) Antragsberechtigt sind Studierende, die oder deren Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Projektes an der BTU Cottbus ordnungsgemäß immatrikuliert sind.
2) Antragsberechtigt sind studentische Vereine, deren Antragsteller und Antragstellerinnen zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Projektes an der BTU Cottbus ordnungsgemäß immatrikuliert sind. Der studentische Verein muss nachweislich nach § 55 BGB eingetragen sein. Dieser Nachweis ist schriftlich bei Antragstellung einzureichen.
3) Es ist eine maximale Förderung bis zu 2000,00 € möglich.
4) Eine Ausfallfinanzierung ist nicht zulässig.
5) Bis zu einer Projektsumme von 300,00 € ist eine Vollfinanzierung des Projektes möglich.
6) Bei einer Projektsumme von 300,01 € bis 600,00 € ist die Finanzierung von bis zu 300,00 € plus 60% der restlichen Projektsumme zulässig.
7) Ab einer Projektsumme von 600,01 € ist die Finanzierung von 480,00 € plus 30% der restichen Projektsumme zulässig.
8) Es ist nur eine Förderung pro Projekt zulässig.
§ 4 Antragstellung Projekte von Referaten des Studierendenrates
1) Antragsberechtigt sind die Referate des Studierendenrates.
2) Es ist eine maximale Förderung bis zu 2000,00 € möglich.
3) Eine Ausfallfinanzierung ist nicht zulässig.
4) Es ist nur eine Förderung pro Projekt zulässig.
§ 5 Antragstellung für Exkursionsmittel
1) Antragsberechtigt sind nur Fachschaftsräte der BTU Cottbus.
2) Anträge zur Unterstützung von Exkursionen müssen eine inhaltliche Beschreibung sowie Ziele der Exkursion enthalten. Beizufügen ist eine inhaltliche Stellungnahme der entsprechenden Studiengangsleiterin oder des entsprechenden Studiengangsleiters, stellvertretend der Dekanin oder des Dekans der jeweiligen Fakultät.
3) Exkursionen werden mit maximal 35,00 € pro Teilnehmerin oder Teilnehmer sowie maximal 350,00 € pro Fachschaft und Haushaltsjahr gefördert.
§ 7 Antrag
1) Anträge sind schriftlich und vor Projektbeginn zu stellen.
2) Für die Antragstellung ist das vom StuRa herausgegebene Formular für den jeweiligen Antragsteller oder die Antragstellerin zu verwenden und vollständig auszufüllen.
3) Es sind folgende Angaben aufzuführen:
1. Kontaktadresse (Anschrift, Telefon, E-Mail)
2. Kontaktadresse des Finanzverantwortlichen
3. Konzept und Projektbeschreibung
4. Finanzplan
5. Verwendungszweck der Fördersumme
6. Ort, Datum, Unterschrift