Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft
Eine kurze Einführung in die Hierarchie der Satzungen und Ordnungen.
Die Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft bilden die rechtlichen Grundlage für die Arbeit vom Studierendenparlament, dem Studierendenrat und den Fachschaften.
Die Verfassung
unserer Studierendenschaft ist die Satzung. In ihr sind die Rechte und Pflichten der Studierendenschaft niedergeschrieben. Außerdem definiert sie die Organe der Studierendenschaft und ihre Aufgaben. Auch die Urabstimmung ist in ihr verankert.
Zur besseren Übersicht führt die Satzung weitere Ordnungen ein:
![]() |
||
|
auf der Satzung basierende Satzungen und Ordnungen |
Die Wahlordnung regelt die Wahlverfahren für das Studierendenparlament, dessen Präsidium, den Studierendenrat und die Fachschaftsräte. Des weiteren ist in ihr erklärt, wie eine Urabstimmung durchzuführen ist.
Der Umgang mit den Finanzen der Studierendenschaft ist in der Finanzordnung niedergeschrieben. Da diese relativ viele Regelungen umfasst, wurden die Bestimmungen zum Semesterbeitrag (Höhe, Zusammensetzung, Befreiung und Änderung) in die Beitragsordnung ausgelagert. Die Bestimmungen zur Antragstellung und -bearbeitung von Projektanträgen sind in der Projektordnung geregelt.
Die in der Satzung und Wahlordnung getroffenen Bestimmungen über die Fachschaften werden in den jeweiligen Satzungen der Fachschaften konkretisiert. Diese Satzungen können auf den jeweiligen Seiten der Fachschaften eingesehen werden. Das Gründungsverfahren für Fachschaften ist in der Gründungssatzung geregelt. Für den Umgang mit den Fachschaftsfinanzen ist die Rahmenfinanzordnung zuständig, die die besonderen Anforderungen der Fachschaften berücksichtigt.
Die letzten beiden Ordnungen, die sich aus der Satzung ergeben sind die Geschäftsordnungen des Studierendenparlaments und des Studierendenrats. In ihnen sind insbesondere die Einberufungs- und Antragsfristen geregelt.
Neben den Satzungen und Ordnung, die sich aus der Satzung herleiten, gibt es weitere Satzungen und Ordnungen, die Verträge mit anderen Institutionen als Grundlage besitzen:
![]() |
||
|
auf Verträgen basierende Satzungen und Ordnungen |
Dies ist zum einen die Semesterticket-Satzung. Die Semesterticket-Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Studierenden, des Studierendenrates und des Studierendenparlaments in Bezug auf das Semesterticket. Grundlage sind die Semesterticket-Verträge.
Aus der Semesterticket-Satzung geht die Sozialfondsordnung hervor, die den Umgang mit dem Sozialfonds zum Semesterticket regelt. Sie gibt unter anderem an, wer berechtigt ist, aus den Mitteln des Sozialfonds unterstützt zu werden, wie die Mittel verteilt werden und wer über die Verteilung der Mittel entscheidet.
Die dritte Ordnung, die auf Verträgen basiert, ist die Umwelteuro-Projektordnung. Sie wurde vom Umwelteurogremium erlassen und regelt das Antragstellungs- und -bearbeitungsverfahren für Umwelteuroprojekte.
Die einzelnen Ordnungen sind auf den folgenden Seiten im Detail dargestellt.

