Das Semesterticket an der BTU Cottbus
16.11.2009: Alle wichtigen Informationen rund um das Semesterticket und den Sozialfonds Stand November 2009
- Das Semesterticket
- Der Gültigkeitsbereich
- Der Studierenausweis als Fahrschein
- Der Tarif
- Wie wird das Ticket bezahlt?
- Kündigung von bestehenden Abos
- Ausnahmen vom Semesterticket
- Befreiung vom Semesterticket
- Teilweise Rückerstattung des Beitrags
Das Semesterticket
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Abfahrt mit dem Semesterticket |
Das Semesterticket ist eine Zeitfahrkarte für Studierende für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Es beruht auf dem Solidarprinzip. Alle bezahlen für das Semesterticket und können es nutzen, der Preis richtet sich dabei nach der vorangegangenen tatsächlichen Nutzung der ÖPNV. Das heißt, die Umsätze der Studierenden aus dem vergangenen Jahr werden auf alle Studierenden als Semesterticketbeitrag umgelegt. Dadurch sind die güstigen Konditionen ohne weitere staatliche Förderung möglich. Der Studierendenausweis an der BTU wird nun zum Fahrschein für ganz Berlin und Brandenburg und die Linie RE18 nach Dresden-Hauptbahnhof. Alle Studierenden der BTU zahlen dafür bei der Rückmeldung für das Wintersemester 2009/10 98,20€ für das Ticket plus 1€ für den Sozialfonds. Für das Sommersemester 2010 kostet das Semesterticket 101,45€ plus 1€ für den Sozialfonds. Das Semesterticket gilt jeweils während des ganzen Semesters für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Brandenburg und Berlin.
An der BTU wurde das Semesterticket erstmals zum WS 2006/07 eingeführt nachdem die Studierenden sich bei einer Urabstimmung im Mai 2006 mehrheitlich dafür ausgesprochen hatten. Dabei war dies nicht die erste Abstimmung über das Ticket. Bereits 1999, 2002 und 2004 gab es Urabstimmungen. 2004 ging das Votum knapp gegen das Semesterticket aus, damals war die Strecke nach Dresden noch nicht im Angebot enthalten. Die BTU erhält dadurch endlich besseren Anschluss an den Rest des Landes und auch für das Studium an der BTU bieten sich neue Dimensionen. Beispielsweise für die Kooperation mit berliner und brandenburger Hochschulen eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten. Auch Praktika und Nebenjobs außerhalb von Cottbus während des Studium werden jetzt möglich.
Der Gültigkeitsbereich
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Ganz Brandenburg und Berlin |
Das Semesterticket für die BTU gilt im gesamten Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und beinhaltet alle Nahverkehre der 43 angeschlossenen Verkehrsunternehmen, darunter natürlich auch Cottbusverkehr. Das Tarifgebiet Berlin ABC ist darin ebenfalls eingeschlossen. Alle Busse, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen und die Regionalbahnen und Regionalexpresslinien der Deutschen Bahn (DB AG) können damit genutzt werden. Der VBB bedient mit ca. 1000 Linien, 360 Bahnhöfen und 13.000 Haltestellen ein Gebiet von 30.000 km².
Zusätzlich gilt das Ticket auch für die Regionalexpresslinie RE 18 vom Hauptbahnhof Cottbus zum Bahnhof Dresden-Hauptbahnhof (und zurück). Andere Verbindungen, z.B. von Ruhland nach Dresden, sind nicht im Semesterticket enthalten. Für den weiteren öffentlichen Nahverkehr in Sachsen und Dresden müssen dann entsprechende Fahrscheine gekauft werden. Dort gelten die Tarife des Verkehrsverbunds Oberelbe (VVO), die Tageskarte in Dresden kostet dort z.B. 5,00€* und die Einzelfahrt 1,90€*. Das Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten im Gültigkeitsbereich und zwar jeden Tag rund um die Uhr. Die Gültigkeitsdauer entspricht immer dem jeweiligen Semester, vom 1. Oktober bis zum 31. März und vom 1. April bis zum 30. September. In den Semesterferien kann das Ticket also ebenfalls genutzt werden.
| Angaben zu Tarifen des VBB und VVO beruhen auf dem Stand vom November 2009 und sind ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Tarife erfahrt ihr bei den Verkehrsverbünden. www.vbb-online.de
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Fahrradmitnahme
Die Beförderung von Fahrrädern ist in dem Semesterticket nicht enthalten. Wer sein Fahrrad in Tram und Bahnen mitnehmen möchte, muss einen Einzelfahrschein oder eine Tageskarte für Ermäßigte lösen. Für alle, die das Fahrrad regelmäßig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen, ist die Fahrradmonatskarte interessant. Sie kostet 8,50€* für Cottbus oder 15,50€* im Monat für das VBB-Gesamtnetz.
Der Studierenausweis als Fahrschein
Nach der Bezahlung der vollständigen Rückmeldegebühr wird der Studierendenausweis, wie bisher, am Automaten aktualisiert. Neben dem Aufdruck der Gültigkeit des Studierendenausweises kommt nun noch der Aufdruck für das Semesterticket hinzu. Der Aufdruck besteht aus dem VBB-Logo, dem Hinweis VBB-Netz + RE 18 sowie der Gültigkeitsdauer des Semestertickets. Nur mit diesem Aufdruck gilt der Ausweis auch als Fahrkarte (siehe Abbildung).
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Der Studierendenausweis |
Der Studierendenausweis darf natürlich in keiner Weise verändert oder manipuliert werden, er darf beispielsweise nicht laminiert oder eingeschweißt werden. Der Ausweis sollte also so aufbewahrt werden, dass der Thermostreifen mit dem Aufdruck nicht beschädigt wird. Dazu kann eine entsprechende Hülle wie bei Bankkarten verwendet werden. Falls der Aufdruck im Laufe des Semesters trotzdem unleserlich werden sollte, kann er jederzeit am Automaten aufgefrischt werden. Ein unlesbarer Streifen führt zwangsläufig zu Problemen bei der Fahrscheinkontrolle.
Bei Verlust oder Beschädigung kann vom Studierendensekretariat ein neuer Studierendenausweis ausgestellt werden. Bei der BTU fallen dafür zurzeit 15€ Gebühren an.
Wer grundsätzlich vom Semesterticket ausgenommen ist und dies vor der Rückmeldung/Immatrikulation beim Studierendensekretariat angezeigt hat, bekommt den Aufdruck des Semestertickets natürlich nicht.
Wer sich von der Semesterticketpflicht befreien lässt, muss den Beitrag trotzdem erst einmal bezahlen und bekommt dem entsprechend ebenfalls die Fahrtberechtigung aufgedruckt. Bei Bewilligung der Befreiung muss der Aufdruck der Fahrtberechtigung beim Studierendensekretariat gelöscht werden, damit eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags erfolgen kann. (> siehe Kapitel Befreiung vom Semesterticket)
Der Tarif
Der Preis für das Semesterticket setzt sich im Wintersemester 2009/10 aus dem Anteil für den VBB in Höhe von 91,00€ und 7,20€ für die DB-Strecke nach Dresden zusammen. Im Sommersemester 2009 beträgt der Anteil für den VBB 94,00€ und für die DB-Strecke nach Dresden 7,45€. Die Preise sind bis einschließlich des Wintersemesters 11/12 vertraglich gesichert.
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Berlin Hauptbahnhof |
Ab dem SS 2012 kann dann eine Tarifanpassung stattfinden. Die Änderungen des Semesterticketbeitrages muss aber von den Studierenden durch einen Beschluss des Studierendenparlaments mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden. Der StuRa wird bis dahin eine Evaluierung des Semestertickets durchführen und prüfen, wie die Studierenden das Ticket annehmen und welche Leistungen möglicherweise noch fehlen.
Wie wird das Ticket bezahlt?
Der Semesterticketbeitrag in Höhe von 101,45€ und der Beitrag zum Sozialfonds in Höhe von 1,00€, für das Sommersemester 2010 sind Bestandteil der Beiträge für die Studierendenschaft. Diese 102,45€ sind zusammen mit den weiteren Beiträgen zur Studierendenschaft bei der Rückmeldung/Immatrikulation zu zahlen. Insgesamt ergibt sich für die Rückmeldung/Immatrikulation zum Sommersemester 2010 ein Rückmeldebetrag von 217,45€.
Die Rückmeldung/immatrikulation erfolgt durch vollständige Zahlung der Rückmeldebeiträge im Rückmeldezeitraum. Wer den Betrag nicht oder nur teilweise bezahlt wird exmatrikuliert! Die Zahlung des Semesterticketbeitrags ist also Voraussetzung zur Rückmeldung, ausgenommen sind nur diejenigen, die grundsätzlich kein Semesterticket bekommen.
Gegen die 51€ Verwaltungsgebühr laufen gegen die Hochschulen in Brandenburg, auch gegen die BTU, Musterklagen von Studierenden. Falls den Klägern Recht gegeben wird, müssen alle Verwaltungsgebühren, die die Studierenden unter Vorbehalt gezahlt haben, zurückgezahlt werden. Daher ist es auch weiterhin wichtig, dass die 51€ Verwaltungsgebühr bei der Rückmeldung unter Vorbehalt gezahlt werden. Das entsprechende Formular gibt es beim Studierendenrat oder unter www.stura-cottbus.de/download/antraege/756412.html.
Kündigung von bestehenden Abos
Wer bereits Zeitkarten oder Abos bei Verkehrsbetrieben im VBB besitzt, die sich mit der Einführung des Semestertickets überschneiden, kann diese ohne weitere Gebühren bei den Verkehrsbetrieben vorzeitig kündigen. Genaueres dazu erfahrt ihr beim jeweiligen Verkehrsbetrieb oder beim VBB.
Ausnahmen vom Semesterticket
Grundsätzlich bekommen alle Studierenden mit Studierendenausweis auch das Semesterticket. Ausgenommen sind:- Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft der BTU Cottbus sind oder die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten. - Fernstudierende, einschließlich externe Doktoranden oder Studierende, die sich für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium immatrikuliert haben. - Schwerbehinderte, die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben. - Studierende, die an einer anderen Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort ein VBB-Semesterticket erhalten
Behinderte die davon betroffen sind, müssen dies vor der Rückmeldung/Immatrikulation beim Studierendensekretariat (nicht StuRa!) nachweisen.
Befreiung vom Semesterticket
Wer das Semesterticket aus bestimmten Gründen nicht nutzen kann, hat die Möglichkeit sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen und bekommt den vollen Semesterticketbeitrag zurückerstattet. Die Fahrtberechtigung besteht dann natürlich nicht mehr. Der Semesterticketbeitrag muss aber trotzdem erst einmal bei der Rückmeldung/Immatrikulation gezahlt werden. Die Gründe für die Befreiung sind:
- Behinderte Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen.
- Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums im Praxissemester, im Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens vier zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten.
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden. Gleichfalls ausgenommen werden zum Zeitpunkt der Rückmeldung erkrankte Studierende, wenn die Erkrankung zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigen würde.
- Studierende, die im Besitz eines Firmentickets - Tarifbereich VBB-Gesamtnetz - sind.
- Studierende, die für berufsbegleitende Studiengänge immatrikuliert sind.
Die Befreiung wird beim Studierendenrat bis zum Ende der Rückmeldefrist schriftlich beantragt, dafür stehen beim StuRa und im Internet die entsprechenden Formulare bereit. Die verschiedenen Befreiungsgründe müssen natürlich nachgewiesen werden. Nachdem die Befreiung durch den StuRa geprüft und bewilligt worden ist, wird die Fahrberechtigung auf dem Studierendenausweis am BTU-Terminal gelöscht. Nach Vorlage des geänderten Ausweises beim StuRa bis spätestens zum 31.03.2009 (Erstattung für Sommersemester 2010)wird dann der Semesterticketbeitrag per Überweisung zurückgezahlt.
Teilweise Rückerstattung des Beitrags
Eine anteilige Befreiung von der Beitragspflicht ist möglich, wenn der Studierende
- mehr als einen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert wird,
- m laufenden Semester exmatrikuliert wird,
- die Immatrikulation zurücknimmt,
- im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt wird,
- im laufenden Semester schwer erkrankt und dadurch zum Urlaubssemester berechtigt ist.
Auch in diesen Fällen muss der Antrag schriftlich, mit allen Nachweisen, beim StuRa eingereicht werden. Die Fahrtberechtigung wird ebenfalls gelöscht. Zurückerstattet werden nur die Anteile des Semesterticketbeitrags für nicht genutzte volle Monate.
Beispiel:
Ein Student wird am 10. Juni 2010 rückwirkend beurlaubt, dann bekommt er den Anteil des Semesterticketbeitrages für die Monate Juli bis September zurückerstattet. Das sind drei von sechs Monaten, was im SS 2010 einem Betrag von 50,73€ entspricht.
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Die Bahn kommt jetzt auch für BTU-Studentn |
