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Gremien > Studierendenparlament

Bekanntmachung zur Wahl des Studierendenparlamentes 2007/2008

02.02.2007: Am Mittwoch, den 02. Mai 2007 findet im Foyer der Mensa von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr die Wahl des Studierendenparlamentes 2007/2008 statt.

Das Studierendenparlament ist das oberste, beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es vertritt die Interessen der Studierendenschaft und bestimmt die Leitlinien der studentischen Vertretung. Es wählt den Studierendenrat und entscheidet unter anderem über den Haushalt der Studierendenschaft. Das Studierendenparlament setzt sich in der Regel aus 30 Abgeordneten zusammen, die auf ein Jahr gewählt werden.

Jedes Mitglied der Studierendenschaft, das im Wählerverzeichnis registriert ist, ist aktiv und passiv wahlberechtigt. Gewählt wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, d.h. es werden Interessensgemeinschaften (Listen) gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat genau eine Stimme.

Von Montag dem 06. Februar 2007 bis einschließlich Mittwoch den 18. April 2007 können Listen in das Wahlverzeichnis eingetragen werden. Das Wahlverzeichnis sowie das Wählerverzeichnis liegen im Büro des Studierendenrates zu den Öffnungszeiten des Studierendenrates aus. Jede oder jeder Kandidierende kann höchstens für eine Liste kandidieren. Alternativ kann die Kandidatur auch durch einen Brief an die Wahlkommission oder eine E-Mail erklärt werden.

Mit der Kandidatur muss angegeben werden:

  1. Namen der Liste, für die kandidiert wird;
  2. Name und Vorname der oder des Studierenden;
  3. Studiengang der oder des Studierenden;
  4. Anschrift der oder des Studierenden;
  5. Unterschrift der oder des Studierenden.

Mit der Unterschrift bestätigen alle Kandidierenden ihre Kandidatur und dass ihnen die geltenden Wahlvorschriften bekannt sind. Im Falle einer Kandidatur per E-Mail muss die Unterschrift bis zum 30. April 15:00 Uhr im Büro des Studierendenrates geleistet werden.

Nur Kandidaturen, die form- und fristgerecht eingereicht werden, sind gültig. Die Wahlvorschriften sind in der Wahlordnung der Studierendenschaft niedergeschrieben. Die Wahlordnung kann auf den Internetseiten des Studierendenrates (Satzungen/Ordnungen) nachgeschlagen werden. Außerdem liegt sie im Büro des Studierendenrates zur Einsicht aus.

Am 19. April 2007 09:00 Uhr werden die eingetragenen Wahlvorschläge bekannt gemacht. Diese und weitere Bekanntmachungen der Wahlkommission erfolgen durch Aushang im Büro des Studierendenrats, am StuRa-Brett in der Mensa und auf den Internetseiten des Studierendenrates (www.stura-cottbus.de).

Die Wahl erfolgt an der Urne oder durch Briefwahl. Nach der Bekanntgabe des Wahlverzeichnisses (19.April 2007 09:00 Uhr) können auf schriftlichen Antrag die Briefwahlunterlagen im Büro des Studierendenrates abgeholt werden. Briefwahlunterlagen gelten als ordnungsgemäß abgegeben, wenn sie bis zur Beendigung der Wahlhandlungen (02.Mai 2007 16:00 Uhr) bei der Wahlkommission eingegangen sind (Briefkasten StuRa-Büro). Unterlagen, die später eintreffen oder unvollständig sind, gelten als ungültige Stimmen.

Die Auszählung der Wahl erfolgt am 02. Mai 2007 ab 17:00 Uhr im Büro des Studierendenrates. Das Ergebnis der Wahl wird am 02. Mai 2007 veröffentlicht. Gegen das Ergebnis der Wahl kann bis zum 07. Mai 2007 bei der Wahlkommission Einspruch eingelegt werden.

Die Konstituierende Sitzung des neu gewählten Studierendenparlamentes findet am 08. Mai 2007, ab 19:30 Uhr im Seminarraum 3 des ZHG statt.


Cottbus, den 02. Februar 2007

gez.

Falko Gassauer
- Leiter der Wahlkomission -

Zugehörige Dateien:
wahlbekanntmachung_0708.pdfDownload (244 kb)
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