Bekanntgabe zur Nachwahl der Referentin / des Referenten für Öffentlichkeitsarbeit 2006/2007
Gewählt wird genau eine Referentin oder ein Referent. Die Amtszeit beträgt in der Regel ein Jahr, dauert jedoch höchstens bis zur Neubesetzung des Studierendenrates an, bei der die Referentin oder der Referent wieder gewählt werden kann (voraussichtlich Juni/Juli 2007).
Bis zum Mittwoch, den 23. Mai 2007 können sich Studierende für das Referat bewerben. Die Bewerbung erfolgt schriftlich durch Eintragung in das Wahlverzeichnis. Das Wahlverzeichnis liegt ab Donnerstag, den 10. Mai 2007 im Büro des Studierendenrates aus (Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr). Alternativ kann die Kandidatur auch durch einen Brief an das Präsidium oder eine Email erklärt werden. Mit der Kandidatur muss angegeben werden:
- Name und Vorname der oder des Studierenden
- Studiengang der oder des Studierenden
- Anschrift der oder des Studierenden
- Unterschrift der oder des Studierenden
Im Falle einer Kandidatur per Email muss die Unterschrift bis unmittelbar vor der Wahl geleistet werden.
Am Donnerstag, den 24. Mai 2007 werden die Kandidaturen hochschulöffentlich bekannt gemacht.
Gewählt wird in der Parlamentssitzung am Dienstag, den 29. Mai 2007. Wahlberechtigt sind alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die zu Beginn der Sitzung Mitglied des Parlamentes sind. Das Wählerverzeichnis wird mit Beginn der Parlamentssitzung geschlossen. Im Rahmen de Feststellung der Beschlussfähigkeit kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden. Das Ergebnis wird während der Sitzung festgestellt.
Gewählt wird nach dem Prinzip der Personenwahl. Grundlage ist die Wahlordung der Studierendenschaft. Die Wahlordnung liegt im Büro des Studierendenrates aus (Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr).
Weitere Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes.
Cottbus, 10. Mai 2007
Lothar Türck, Holger Kochrübe, Alexander Bareiß
- Präsidium des Studierendenparlamentes -